Das hängt von der gewünschten Führerscheinklasse ab:
AM: Ab 15 Jahren für Roller und Kleinkrafträder (bis 50ccm und max. 45 km/h).
A1: Ab 16 Jahren für Leichtkrafträder (bis 125ccm).
A2: Ab 18 Jahren für Motorräder bis 35 kW.
A: Ab 24 Jahren für unbeschränkte Motorräder (oder ab 20 Jahren nach zweijährigem Besitz der Klasse A2).